Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine bevollmächtige Person für Sie vornehmen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
Bei Online-Beantragung:
- Kopie des Ausweises
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
- wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht
Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird zugeschickt.
Bei Beantragung im Bürgerbüro:
- der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- die Person, die den Antrag im Bürgerbüro stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
- zusätzlich:
- wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
- wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht
Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird Ihnen direkt ausgehändigt.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.
Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lübbecke
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt.
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Für die Antragstellung empfehln wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.
Fristen
Hinweise für Lübbecke
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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