Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Personen können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn
- sie dauerhaft (nicht nur durch einstweilige Anordnung) unter Betreuung stehen.
- sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Betreuer oder von einer Person mit öffentlich beglaubigter (Vorsorge-) Vollmacht vertreten werden.
- sie dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
- sie wegen einer dauerhaften Behinderung nicht selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können.
- sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die Beantragung von der Ausweispflicht kann außerdem schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer verwandten Person, der betreuenden Person oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 6484-214
E-Mail: buergerbuero@alfter.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alfter
Die erforderlichen Unterlagen für die Online-Beantragung und die persönliche Beantragung:
- Ein Nachweis über die Immobilität, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
- Die bisherigen Ausweisdokumente
- Bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen beziehungsweise aktuelle Bestellungsurkunde
- Gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Sie können bei der Online-Beantragung bei Bedarf am Ende des Formulars bis zu drei weitere Anlagen hochladen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Alfter
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in der Gemeinde Alfter mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
Hinweise für Alfter
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alfter
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Es handelt sich bei dem Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht um einen Form-Solutions-Antrag, den die Gemeinde Alfter nutzt. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf diese Seite zurückgeleitet, sondern landen auf der Startseite des Kommunalportals. Leider ist aus technischen Gründen keine andere Lösung möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Weitere Informationen zum Thema Ausweise und Pässe finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
Hinweise für Alfter