Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte PersonenOnline erledigen

    Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Für Deutsche ab 16 Jahren gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Personen, die z.B. handlungs- oder einwilligungsunfähig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.

    Beim Bürgeramt können Sie als Ausweispflichtige*r einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Die Antragsstellung ist erst dann möglich, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
    Die Befreiung kann mit dem unter Downloads aufgeführten Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht" - alternativ auch formlos - beantragt werden.
    Nach Prüfung des Antrags wird das Ergebnis der ausweispflichtigen Person bzw. der/dem Betreuer*in bzw. Bevollmächtigten auf dem Postweg zugesandt. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antrag.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    1. Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Downloads)
    2. bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person (es darf weder ein gültiger Personalausweis noch ein gültiger Reisepass existieren)
    3. Bestellung des Amtsgerichts bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht (falls nicht die ausweispflichtige Person den Antrag stellt)
    4. gültiges Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt (Betreuer*in/Bevollmächtigte*r)
    5. Ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    1. Für die ausweispflichtige Person ist ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt. In diesem Fall ist die Bestellung des Amtsgerichts dem Antrag beizufügen.
    2. Die ausweispflichtige Person ist handlungs- oder einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten. In diesem Fall ist die öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen. Soll die weitere Korrespondenz über die/den Bevollmächtigte/n laufen, muss dies aus der Vollmacht hervorgehen.
    3. Die ausweispflichtige Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Aufenthalt in einer Einrichtung notwendig, falls die zu befreiende Person dort nicht gemeldet ist.
    4. Die ausweispflichtige Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die ausweispflichtige Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    Sie können die Dienstleistung persönlich, postalisch oder per E-Mail beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann auch durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Bitte legen Sie in diesem Fall die Bestellung des Amtsgerichts bzw. die öffentlich beglaubigte Vollmacht vor.

    Für die persönliche Beantragung vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de