Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Seit dem 22.02.2000 sind die Kreisordnungsbehörden für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich zuständig.
Wer im privaten Bereich als Jäger oder Sportschützen seine Patronen wiederladen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Gleiches gilt auch für Vorderlader- und Böllerschützen.
Für den gewerblichen Bereich ist weiterhin die Bezirksregierung in Münster zuständig.
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind die Nachweise über das Bedürfnis und die Fachkunde. Der Bedürfnisnachweis ist z. B. in Form eines Jagdscheines oder durch eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung zu erbringen. Die Fachkunde kann entweder durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Wiederladen von Patronen) nachgewiesen werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
32 - Sicherheit + Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erforderliche Nachweise über die Fachkunde
- Bei Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie
- eine natürliche Person,
- zuverlässig,
- fachkundig und
- persönlich geeignet sind sowie
- das 21. Lebensjahr vollendet haben
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Die Gebühren für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung betragen derzeit 120,00 € inkl. der Gebühren für die Einholung von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung.
Für die Ersterteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG werden je nach Fallgestaltung Gebühren in Höhe von 70,00 € - 200,00 € erhoben. Die Erlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.
Für die Verlängerung einer solchen Erlaubnis fallen ebenfalls je nach Fallgestaltung Gebühren in Höhe von 120,00 € - 175,00 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.
Möchte die fachkundige Person selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz gestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld