Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
- Böllerpulver zum Schießen mit Böller
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erforderliche Nachweise über die Fachkunde
- Bei Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie
- eine natürliche Person,
- zuverlässig,
- fachkundig und
- persönlich geeignet sind sowie
- das 21. Lebensjahr vollendet haben
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Allgemeine Hinweise:
Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.
Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:
-
Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben
-
körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
volle Gebrauchsfähigkeit der Hände -ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. -
Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.
-
Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen