Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

    Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen Verkehr betreiben möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
    Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:

    - Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
    - Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
    - Böllerpulver zum Schießen mit Böller

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c02534e0df5305e1bdd597c3ab0d8dd4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erforderliche Nachweise über die Fachkunde
    • Bei Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie 

    • eine natürliche Person,
    • zuverlässig,
    • fachkundig und
    • persönlich geeignet sind sowie
    • das 21. Lebensjahr vollendet haben

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein. 

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 11.11 Sprengstoffrecht 11.11.9 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3 11.11.9.1 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 11.11.9.2 Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Allgemeine Hinweise:
    Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
    umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
    Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.

    Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:

    1. Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben

    2. körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
      volle Gebrauchsfähigkeit der Hände -ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
      und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

    3. Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.

    4. Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
      einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
      jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de