Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

    Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen Verkehr betreiben möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe (in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und/oder Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e2918fbf0b0376812fc79bbed6d2784b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 81-2121

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG
    • Fachkundennachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

    Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie 

    • eine natürliche Person,
    • zuverlässig,
    • fachkundig und
    • persönlich geeignet sind sowie
    • das 21. Lebensjahr vollendet haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein. 

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Vor Antragstellung muss ein Fachkundenachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung) gem. § 34 Absatz 2 der 1. SprengV erworben werden.

    Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Bearbeitung des Antrags nimmt bis zu 12 Wochen in Anspruch.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 11.11 Sprengstoffrecht 11.11.9 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3 11.11.9.1 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 11.11.9.2 Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.

    Möchte die fachkundige Person selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de