finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen Prüfung

    Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

    Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Diese Voraussetzungen sind:

    • Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
    • Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unfall und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformular
    • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
    • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
    • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
    • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
    • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
    • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)

    Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

    • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
    • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
    • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
    • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    EU-Recht

    • Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
    • Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

    Deutsches Recht

    • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
    • Berufszugangsverordnung (GBZugV)
    • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
    • Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
    • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt ab vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
    • Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro

    Zahlungsarten:

    • Überweisung
    • alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung am 17.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de