Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren? Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wer als Unternehmer*in gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Lizenz beziehungsweise eine Erlaubnis.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich nach § 2 und 9 GüKG erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen. Die Aufnahme eines Werkverkehres muss aber vor Beginn dem Bundesamt für Güterverkehr gemeldet werden.
Sind die Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz).
Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates. Die Gemeinschaftslizenz können Sie aber auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.
Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden.
Die nationale Erlaubnis kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werden. Die Gemeinschaftslizenz wird ebenfalls für bis zu zehn Jahre ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Vorgeschriebene Unterlagen für das antragstellende Unternehmen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der ermächtigten Person,
- Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, sofern eine entsprechende Eignung besteht,
- Nachweis der Vertretungsberechtigung,
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein
- Führungszeugnis für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate),
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate),
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch z. B. eine Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen (9.000,00 EUR für das erste Fahrzeug und 5.000,00 EUR für jedes weitere im selben Verfahren). Diese ist von einer "zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannten Person oder Gesellschaft (gemäß § 3 StBerG) auszufüllen. (Bitte nutzen Sie für die Eigenkapitalbescheinigung Anlage 2 zu Randnummer 17 gemäß GüKVwV),
- Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung, sofern die zur Vertretung ermächtigte Person auch die Verkehrsleitung ist.
Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind (Verkehrsleitungen):
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch
- ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
- Nachweis der fachlichen Eignung durch
- eine Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
- einen Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen),
- Arbeitsvertrag als Nachweis, dass
- die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft geleitet werden,
- die Verkehrsleitung in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen steht (z.B. als Angestellte*r, Direktor*in, Eigentümer*in oder Anteilseigner*in, oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt),
- Nachweis über ständigen Aufenthalt in der Gemeinschaft,
- bei sogenannten externen Verkehrsleitern/Verkehrsleiterinnen (Verkehrsleiter*in ohne echten Beziehung zum Unternehmen) ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem oder der Verkehrsleiter*in, die oder der die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau regelt.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen zur Zuverlässigkeit (Auskunft aus dem Fahreignungsregister) oder der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Bescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation - BG Verkehr -) verlangen.
Tipp:
Beantragen Sie zuerst und frühzeitig die Führungszeugnisse und die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und benennen Sie dabei die zuständige Stelle. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis Sie die Unterlagen erhalten. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen, diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.
Formulare
- Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
- Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
- Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
- Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)
Voraussetzungen
Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
- Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
- Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erteilung/Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (Zeitraum 10 Jahre): 500,00 EUR
- Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie: jeweils 90,00 EUR
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Zeitraum 10 Jahre): 360,00 EUR
- Ersatzausstellung/Berichtigung/Änderung der Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie jeweils 60,00 EUR
Je nach Sachverhalt können abweichende Gebühren erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung am 17.11.2020
Stichwörter
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