Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Steinhagen

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Was gehört zum Sperrmüll?
    Alle einzelnen, sperrigen Abfallstücke aus Haushalten, die nicht in die Restmülltonne passen z.B. Möbel, Teppiche.

    Nicht zum Sperrmüll gehören:

    • Kleinteile in Säcken und Kisten:  
      die Entsorgung erfolgt über die Restmülltonne oder kostenpflichtige Abgabe am Entsorgungspunkt Nord in Halle-Künsebeck (Kofferraumladung: 6 €)
    • Elektro- und Elektronikgeräte:
      die Beantragung der kostenfreien Abholung erfolgt über ein separates Formular im Bürgerportal.
      Alternativ können die Geräte kostenlos beim Entsorgungspunkt Nord oder beim Gebrauchtwarenkaufhaus M & M der Arbeitslosenselbsthilfe (ash), Kirchplatz 28, abgegeben werden. 
      Zur Entsorgung von ausgedienten Elektrokleingeräten sowie kleineren Haushaltsgegenständen aus Metall stehen in Steinhagen vier Wertstoffboxen zur Verfügung. Die Standorte finden Sie hier.
    • Bau- und Renovierungsabfälle,
      z.B. Türen, Fenster, Wand- und Deckenvertäfelungen und Waschbecken. Die Entsorgung erfolgt über den Entsorgungspunkt Nord.
    • Autoteile, Altreifen, Nachtspeicheröfen:  
      Bitte kontaktieren Sie die Abfallberatung.

    Alternativen zur Sperrmüllabfuhr
    Gebührenpflichtige Abgabe beim Entsorgungspunkt Nord.
    Kofferraumladung: 6 € oder Verwiegung: bis 200 kg 13 €)

    Gut erhaltene Möbel und Haushaltartikel, die zum Wegwerfen zu schade sind, können Sie dem Gebrauchtwarenkaufhaus M&M anbieten. Abholungen können telefonisch vereinbart werden. (s. Downloads: Entsorgungsmöglichkeiten)

    Verfahren:
    Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

    Die Sperrmüllabfuhr ist gebührenpflichtig mit 25 € je beantragter Abholung (die Online-Beantragung wird mit dem Bezahlvorgang abgeschlossen).

    Sie erhalten Ihren Abfuhrtermin per E-Mail vom Entsorgungsunternehmen Pre Zero. Die Abholung erfolgt 2 bis 4 Wochen nach Beantragung.

    Die Terminmitteilung erfolgt in der Regel eine Woche vor dem Termin.

    WICHTIG: Schauen Sie regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach (auch in den SPAM-Ordner)!

    Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll am Abfuhrtermin bis 6.00 Uhr morgens behinderungsfrei dort ab, wo Sie sonst Ihre Abfallbehälter zur Abfuhr bereitstellen. Die Bereitstellung ist frühestens am Vortrag zulässig!

    Express-Sperrmüllabfuhr:
    Die Sperrmüllabfuhr wird innerhalb von 3 Werktagen ab Beantragung gegen eine Gebühr von 75 € durchgeführt.
    Sofern Sie eine Express-Sperrmüllabfuhr beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Abfallberatung (anke.ulonska@steinhagen.de) in Verbindung.

    Annahmestopp für Anmeldungen von Express-Sperrmüllabfuhren
    Aktuell können leider keine Anmeldungen von Express-Sperrmüllabfuhren entgegengenommen werden. Grund dafür sind massive Personalausfälle bei PreZero am Standort Halle. Die Mitarbeitenden von PreZero versuchen zurzeit das Tagesgeschäft der Mülltonnenentleerungen am Laufen zu halten.

    Der Anmeldestopp gilt bis Ende der Herbstferien bis zum 25.10.2024. Die Fa. PreZero und die Gemeinde Steinhagen bitten um Verständnis.

    Anmeldungen für die normale Standard-Sperrmüllabfuhren sind davon nicht betroffen. Die Anmeldungen werden in gewohnter Weise entgegen genommen. Die Standard-Sperrmüllabfuhr findet 2 - 4 Wochen nach der Anmeldung statt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cde5429806c02c6e626bf8e5ee034b1e

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umwelt- und Klimaschutzmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

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