Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Stadtlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach vorheriger Anmeldung bei der Stadtverwaltung. Diese kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4306a5a6e4c808c8f20b7dd28179ce1d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    22 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Zum Sperrmüll gehören Abfälle, deren behältergerechte Zerkleinerung nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder die ihrer Art und Größe nach nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter eingebracht werden können. Außerdem muss dieser innerhalb des Hauses bewegt werden können und nicht fest verankert sein, z.B.

    • Bettgestelle und Matratzen
    • Haus- und Gartenmöbel (Schränke, Tische, Stühle, Regale, Sessel, Sofas)

    Nicht zur Sperrmüllabfuhr gehören:

    • alles, was in Säcken verpackt ist
    • Auto- und Kradteile
    • Baumaterialien jeglicher Art einschließlich Bauteilen, die in einem Haus eingebaut waren bzw. zum Einbau bestimmt sind, z.B. Türen, Fenster, Bodenbeläge, Holzvertäfelungen, Sanitärkeramik, Jalousien, Zaunelemente etc.
    • Bauschutt (z.B. Steine, Ziegel)
    • Elektro- und Elektronikgeräte (Fernseher, Radios, Staubsauger, Computer usw.)
    • Gewerbeabfälle
    • Grünabfälle (Baum- und Strauchschnitt)
    • Kartonagen
    • Kühl- und Gefriergeräte
    • schadstoffhaltige Abfälle
    • Siloplanen
    • Wertstoffe (z.B. Papier, Glas und Altmetalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Die Anmeldung kann

    • telefonisch oder
    • mit den dem Abfuhrkalender beigefügten Abholkarten
    • oder mittels Online-Service

    erfolgen. Die Abholtermine werden den Abfallbesitzern rechtzeitig mitgeteilt.

    Da sowohl für die Abfuhr des Altholzes als auch für die Abfuhr des restlichen Sperrmülls jeweils ein eigenes Fahrzeug eingesetzt wird, bittet das für die Entsorgung zuständige Unternehmen, die Firma Stenau, den Sperrmüll getrennt nach Altholz und restlichem Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen.

    Darüber hinaus kann Sperrmüll auch am Wertstoffhof kostenlos zu den im Abfuhrkalender bekanntgemachten Öffnungsterminen und -zeiten abgegeben werden.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Stadtlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de