Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Stadtlohn
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach vorheriger Anmeldung bei der Stadtverwaltung. Diese kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden.
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Zum Sperrmüll gehören Abfälle, deren behältergerechte Zerkleinerung nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder die ihrer Art und Größe nach nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter eingebracht werden können. Außerdem muss dieser innerhalb des Hauses bewegt werden können und nicht fest verankert sein, z.B.
- Bettgestelle und Matratzen
- Haus- und Gartenmöbel (Schränke, Tische, Stühle, Regale, Sessel, Sofas)
Nicht zur Sperrmüllabfuhr gehören:
- alles, was in Säcken verpackt ist
- Auto- und Kradteile
- Baumaterialien jeglicher Art einschließlich Bauteilen, die in einem Haus eingebaut waren bzw. zum Einbau bestimmt sind, z.B. Türen, Fenster, Bodenbeläge, Holzvertäfelungen, Sanitärkeramik, Jalousien, Zaunelemente etc.
- Bauschutt (z.B. Steine, Ziegel)
- Elektro- und Elektronikgeräte (Fernseher, Radios, Staubsauger, Computer usw.)
- Gewerbeabfälle
- Grünabfälle (Baum- und Strauchschnitt)
- Kartonagen
- Kühl- und Gefriergeräte
- schadstoffhaltige Abfälle
- Siloplanen
- Wertstoffe (z.B. Papier, Glas und Altmetalle)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Anmeldung kann
- telefonisch oder
- mit den dem Abfuhrkalender beigefügten Abholkarten
- oder mittels Online-Service
erfolgen. Die Abholtermine werden den Abfallbesitzern rechtzeitig mitgeteilt.
Da sowohl für die Abfuhr des Altholzes als auch für die Abfuhr des restlichen Sperrmülls jeweils ein eigenes Fahrzeug eingesetzt wird, bittet das für die Entsorgung zuständige Unternehmen, die Firma Stenau, den Sperrmüll getrennt nach Altholz und restlichem Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen.
Darüber hinaus kann Sperrmüll auch am Wertstoffhof kostenlos zu den im Abfuhrkalender bekanntgemachten Öffnungsterminen und -zeiten abgegeben werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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