Hundesteuer
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe schriftlich oder persönlich abzumelden.
Die Steuerpflicht des Hundehalters endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
Bei der Abmeldung eines Hundes ist grundsätzlich die Hundesteuermarke abzugeben. Im Falle einer Einschläferung wird die Bescheinigung des Tierarztes benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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