Hundesteuer
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Die jährlichen Steuersätze betragen bei Haltung von:
- einem Hund: 82,00 Euro
- zwei Hunden je Hund: 94,00 Euro
- drei oder mehr Hunden je Hund: 106,00 Euro
- einem gefährlichen Hund: 645,00 Euro
- zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 805,00 Euro.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Anmeldung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Zur Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurück zu geben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
Hinweise für Werl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Werl
Fristen
Hinweise für Werl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werl
Kosten
Hinweise für Werl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werl
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen