Hundesteuer
Hundesteuer
Hinweise für Ennepetal
Beschreibung
Hinweise für Ennepetal
Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Ennepetal.Hundehalter ist, wer im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen einen Hund aufgenommen hat. AnmeldungDer Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Ennepetal anzumelden.AbmeldungDer Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder abgeschafft hat, sowie nachdem der Hund abhanden gekommen, verstorben oder der Halter aus Ennepetal weggezogen ist, bei der Stadt Ennepetal abzumelden. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Mit der Abmeldung ist die gültige Hundesteuermarke an die Stadt Ennepetal zurückzugeben.Verstöße gegen die Meldepflicht können Ordnungswidrigkeiten darstellen.Zum SEPA Lastschriftmandat (hier)
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Ordnung, Verkehr und Abfallwirtschaft
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Telefon Festnetz: Bitte wählen Sie im Bürgerservice unter "Dienstleistungen" Ihr Anliegen aus. Dort finden Sie dann gezielt Ihre Ansprechperson
Fax: 02333 - 979 280
E-Mail: ordnungsamt@ennepetal.de
erforderliche Unterlagen
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Hundesteuer An- bzw. AbmeldeformularBei einem Hund aus dem Tierheim legen Sie bitte den Übernahmevertrag vor.Bei Verlust der Hundesteuermarke erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,00 EURO und Vorlage einer Verlusterklärung eine Ersatzmarke.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsamnur ein Hund gehalten wird: 114,00 EUROzwei Hunde gehalten werden: 150,00 EURO je Hunddrei oder mehr Hunde gehalten werden: 176,00 EURO je HundFälligkeitenDie Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und danach vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Die Steuer kann auch in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dieser wird zum 1. Juli fällig. Bis zum Zugang eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten. Endet die Steuerpflicht während des Kalenderjahres, erstattet die Stadt Ennepetal die zuviel gezahlteSteuerbefreiung:Steuerbefreiung wird auf Antrag auch für Hunde gewährt, die der Halter aus einer Einrichtung übernimmt, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung) besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist. Die Steuerbefreiung wird befristet für 1 Jahr erteilt und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.Für nähere Informationen über Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder Befreiung von der Steuer steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Hundesteuerabmeldung (Serviceportal online)Hundesteueranmeldung (Serviceportal online)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen