Hundesteuer
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Der Steuersatz kann sich deshalb für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen.
Die jeweiligen Steuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt, die Sie im Ortsrecht der Stadt Espelkamp finden.
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Ansprechpartner
2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-0
Fax: 05772 562-256
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Anmeldung:
- Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €
- Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes: 100,00 €
- Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bestimmter Rassen: 100,00 €
Hundesteuer:
Anzahl/Bezeichnung der Hunde
Kosten/Jahr
1
60,00 €
2
75,00 € je Hund
3 oder mehr
90,00 € je Hund
Gefährliche Hunde
612,00 € je Hund
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist. Abzumelden ist ein Hund, wenn er nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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