Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Barntrup

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.

    Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.

    Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben, eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes könnte die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Barntrup - Fachbereich I - Innere Verwaltung | Finanzen | Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 38

    32683 Barntrup

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 38

    32683 Barntrup

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    Hund anmelden:

    • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
    • ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip

    Hund abmelden:

    • persönliche Angaben des Halters
    • evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barntrup

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    Fristen

    Hinweise für Barntrup

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Barntrup

    Kosten

    Hinweise für Barntrup

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de