HundesteuerOnline erledigen

    Hundesteuer

    Hinweise für Steinhagen

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden.

    Informieren Sie sich bitte auch allgemein zum Thema "Hunde" in unserem Bürgerportal.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Personal, Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Ordnungs- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amt für Personal, Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    Für die Anmeldung ist die Mikrochipnummer erforderlich (z. B. Nachweis im Impfausweis).

    Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod des Hundes) ist ein Nachweis über den Wegzug, die Abgabe oder den Tod des Hundes ist erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Steinhagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinhagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinhagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinhagen

    Fristen

    Hinweise für Steinhagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinhagen

    Kosten

    Hinweise für Steinhagen

    Die Anmeldung eines großen Hundes nach dem Landeshundegesetz kostet 25,00 Euro Gebühr (einmalig).

    Die Hundesteuer (wiederkehrend) beträgt in Steinhagen je Hund 70,00 Euro. Die Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes wird mit 600,- Euro besteuert, kann aber ermäßigt werden, wenn der Hund einen Wesenstest erfolgreich absolviert hat.

    Die Hundesteuer ist eine Steuer, die von der Gemeinde festgesetzt wird. Es kann deshalb sein, dass Sie in anderen Städten und Gemeinden mehr bzw. weniger Steuern zahlen müssen.

    Verfahren:
    Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinhagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinhagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de