Hundesteuer
Hinweise für Legden
Beschreibung
Hinweise für Legden
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02566 910-260
E-Mail: buergerservice@legden.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Jeder auf dem Gebiet der Gemeinde Legden gehaltene Hund ist bei der Gemeinde steuerlich anzumelden. Hierzu ist der Halter verpflichet.
Bei großen Hunden muss außerdem noch eine Anzeige beim Ordnungsamt eingereicht werden. Als große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie eine Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes (siehe unten).
Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt geborenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen 6.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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