Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Legden

    Beschreibung

    Hinweise für Legden

    Allgemeine Informationen

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8c9f4bbf1de22f0eea4492e7aa5bda9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-234

    Fax: 02566 910-222

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern, Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-234

    Fax: 02566 910-222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-260

    E-Mail: buergerservice@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Legden

    Formulare

    Hinweise für Legden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Legden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Legden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden

    Jeder auf dem Gebiet der Gemeinde Legden gehaltene Hund ist bei der Gemeinde steuerlich anzumelden. Hierzu ist der Halter verpflichet.

    Bei großen Hunden muss außerdem noch eine Anzeige beim Ordnungsamt eingereicht werden. Als große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie eine Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes (siehe unten).

    Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt geborenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.

    Fristen

    Hinweise für Legden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Legden

    Kosten

    Hinweise für Legden

    Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen 6.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Legden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Legden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de