Hundesteuer
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Hundesteuersatzung der Stadt Sankt Augustin
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Marion Becker (Buchstaben A - H)
Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften)
Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z)
Bei der Anmeldung des Hundes sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Kaufquittung etc.) vorzulegen.
Geben Sie bitte bei der Abmeldung Ihres Hundes die Hundesteuermarke zurück.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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