Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Königswinter

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden. Die Steuer wird durch einen Dauerbescheid erhoben. Dieser bleibt so lange gültig, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.

    In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen.
    Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter. 

    Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in den das Ereignis fällt. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9cc20aca5fc134b40715a1d50671dcf5

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Einkauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dollendorfer Straße 39

    53639 Königswinter-Oberpleis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    Flyer Hundehaltung: 
    https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11667,1081/flyer_hundehaltung2.pdf
    Info §§ 3, 10 Hund Antrag:
    https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11662,1081/info__3__10_hund___antrag.pdf
    Info großer Hund Anmeldevordruck:
    https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11666,1081/info_grosser_hund___anmeldevordruck0.pdf

    Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.

    Formulare

    Hinweise für Königswinter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Königswinter

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Die An- und Abmeldung des Hundes von der Hundesteuer ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königswinter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Königswinter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de