Hundesteuer
Hinweise für Königswinter
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden. Die Steuer wird durch einen Dauerbescheid erhoben. Dieser bleibt so lange gültig, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen.
Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter.
Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in den das Ereignis fällt. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Flyer Hundehaltung:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11667,1081/flyer_hundehaltung2.pdf
Info §§ 3, 10 Hund Antrag:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11662,1081/info__3__10_hund___antrag.pdf
Info großer Hund Anmeldevordruck:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11666,1081/info_grosser_hund___anmeldevordruck0.pdf
Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die An- und Abmeldung des Hundes von der Hundesteuer ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen