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    Hundesteuer

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Grevenbroich ist hundesteuerpflichtig.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer nachweislichen Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
    Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt

    • nur ein Hund gehalten wird 102,00 Euro;
    • zwei Hunde gehalten werden 121,00 Euro je Hund;
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 140,00 Euro je Hund;
    • ein oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 400,00 Euro je Hund.

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge - 22

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

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    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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