Hundesteuer
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden. Diese Frist gilt auch, wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Zuzug aus einer anderen Stadt mitbringen, bei der Abschaffung und wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Wegzug aus Velbert mitnehmen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich zeitweilig von der Hundesteuer befreien zu lassen. Eine Steuerbefreiung setzt allgemein voraus, dass der Hund zuvor zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Ferner ist eine Steuerbefreiung weder auf andere Halterinnen und Halter noch auf andere Hunde übertragbar.
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Anmeldung zur Hundesteuer hat auch dann zu erfolgen, wenn der Hund von der Steuerpflicht befreit werden kann.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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