Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Gewährung

    Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Gewährung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars.

    Sie können unter der Rufnummer 0201-88-14001 einen Beratungstermin vereinbaren.

    Bei auftretenden technischen und organisatorischen Fragestellungen werden Sie durch anwesende Dienstkräfte unterstützt. Legen Sie dazu bitte vorab ein Konto im Online-Förderportal des Landes NRW an und bringen Sie die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Termin mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bac63e9a69e455390e0bb1f0616d7454

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro des Oberbürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-88002

    Fax: +49 201 88-88010

    E-Mail: oberbuergermeister@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    • Es wird keine inhaltliche Hilfestellung im Sinne einer Rechtsberatung o.ä. angeboten. Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die o.g. Telefonhotline des Landes.
    • Alle Eingaben im Online-Antrag müssen direkt und eigenverantwortlich durch Sie selbst erfolgen.
    • Sie müssen bei der Antragsstellung eine E-Mail Adresse benennen können. Über diese E-Mail Adresse wird nach erfolgter Beantragung der Wiederaufbauhilfe der weitere Schriftverkehr geführt: Sie müssen Zugriff auf die E-Mail Adresse haben oder Zugriff sicherstellen können. Die Neueinrichtung einer E-Mail Adresse im Rahmen des Termins selbst ist nicht möglich.
    • Zusätzlich muss für die Antragsstellung unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Personalausweisnummer (bzw. Reisepass oder ein vergleichbares Dokument zur Identifikation) aller Haushaltsangehörigen, für die ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe (insb. für die Schäden am Hausrat) bekannt sein. Die Steuer-ID finden Sie z. B. auf ihrem Einkommenssteuerbescheid. Diese kann auch beim zuständigen Finanzamt erfragt werden. Je nach Fallkonstellation werden auch weitere Angaben benötigt, weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt "weiterführende Links".
    • Wählen Sie ein sicheres Passwort. Speichern Sie nach dem Absenden keine Daten, insb. keine privaten Zugangsdaten auf dem bereitgestellten PC ab.
    • Sie können maximal eine Begleitperson mitbringen, welche Sie z. B. berät und/oder bei Ihren Eingaben am Computer unterstützt.
    • Falls Sie Dokumente bei der Antragsstellung als Anhang mit verschicken müssen: Machen Sie bitte Scans oder Fotos der Dokumente mit ihrem Mobiltelefon, die sie sich selber zusenden können. Darüber hinaus wird ein Scanner im Rathaus bereitstehen.

    Die angebotenen Termine werden auf etwa eine Stunde Dauer geschätzt. Diese Termine werden Mo. bis Fr. von 8 - 15 Uhr angeboten. Da noch keine belastbaren Erfahrungswerte zum tatsächlichen Zeitbedarf vorliegen und die Anträge sich stark in ihrer Komplexität unterscheiden können, könnten einzelne Termine länger als geplant dauern.

    Sie können unter der Rufnummer 0201-88-14001 einen Beratungstermin vereinbaren.

    Wir bitten jetzt schon um Ihr Verständnis, sollte es im Einzelfall zu Terminverschiebungen kommen.

    Zu Beginn des Termins ist es erforderlich, dass Sie eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, die es uns ermöglicht, Ihnen bei der Antragstellung zu helfen.

    Eine Kopie Ihres Antrages verbleibt zu Dokumentationszwecken bei der Stadt Essen.

    Mit der Bestätigung des Termins per E-Mail wird nochmals darauf hingewiesen, welche Unterlagen zu dem Termin zwingend erforderlich sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de