Bebauungsplan ortsübliche Bekanntmachung
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Stadtplanung bereitet die Steuerung und Entwicklung der Nutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet vor. Dabei sind neben dem Umweltschutz vor allem die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft besonders zu beachten.
Das wesentliche Steuerungsinstrument der Stadtplanung ist die Bauleitplanung.
Bauleitplanung besteht prinzipiell aus zwei Stufen: der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne (B-Pläne). FNP und B-Pläne bestehen aus zwei Teilen: einem gezeichneten Plan und einem Textteil.
Der Flächennutzungsplan ist eine durch die Gemeinde erarbeitete Zielvorgabe, welcher die langfristig beabsichtigte Art der Nutzung des Bodens im gesamten Gemeindegebiet auf Grundlage der vorhersehbaren Bedürfnisse darstellt. Somit ist der FNP seiner Funktion nach ein Handlungsrahmen für die Verwaltungsarbeit. Darstellungen von Bodennutzungen im FNP geben der Verwaltung eine Zielrichtung zur Entwicklung von Flächen vor - sie begründen aber für Grundstückseigentümer kein Baurecht!
Neu geschaffen werden kann Baurecht durch die Konkretisierung des FNP durch Bebauungspläne. Bebauungspläne setzen die Nutzungsmöglichkeiten von Teilbereichen des Gemeindegebietes in konkreter Form als örtliche Satzung fest, sie sind damit eine verbindliche Bauvorschrift.
Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde gemäß einem gesetzlich vorgegeben Aufstellungsverfahren erarbeitet. Bei Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen werden die Bürger beteiligt: Während der Auslegung und der Offenlage der Bauleitpläne können sich die Bürger über deren Ziele und Inhalte informieren sowie Vorschläge und Anregungen hierzu vorbringen. Die Auslegungs- und Offenlagefristen werden öffentlich bekannt gemacht.
Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Radevormwald können im Rathaus von jedem jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Neben den Bauleitplänen gibt es noch weitere Satzungen, welche die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken regeln.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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