Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ErbringungOnline erledigen

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:

    Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:

    • Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
    • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    • Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).

    Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).

    Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.

    Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:

    • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)

     

    Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.

    Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.

    Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:

     

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_61b6a709f7e516bf6621d3f7de613dde

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dezernat I (Kultur, Wirtschaft, Digitalisierung und Zentrale Dienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-3001

    Fax: 02381 17-2999

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten und betrieblicher Suchtkrankenhelfer

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 12

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten und betrieblicher Suchtkrankenhelfer

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 12

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Geschäftsführung Behindertenbeirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Fax: 02381 17-2956

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat I (Kultur, Wirtschaft, Digitalisierung und Zentrale Dienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-3001

    Fax: 02381 17-2999

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Geschäftsführung Behindertenbeirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6766

    Fax: 02381 17-2956

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

    oder

    • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten in Niedersachsen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das niedersächsische Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

    Berufliche Orientierung: Entsprechende Leistungen befinden derzeit nicht im Leistungskatalog des niedersächsischen Integrationsamtes.

    Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung  am 15.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de