Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung dauerhaft zu sichern. Dazu bieten wir vielfältige Angebote:
Wir beraten in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsleben und sind Ansprechpartner:innen für:
- Berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Betriebliche Helferinnen und Helfer (Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung sowie Betriebs- und Personalräte).
Menschen mit Schwerbehinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte sollen so vor behinderungsbedingten Nachteilen geschützt werden. Wir sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn die Kündigung droht. Mit allen Beteiligten suchen wir nach Lösungen. Vor einer Kündigung muss das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zustimmen. Wichtige Hinweise zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie auch auf der Internetseite des LWL (Adresse s.u.).
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis (im Rahmen von Prävention) und in Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können wir beteiligt werden.
Folgende finanzielle Zuschüsse -teilweise bis zur vollen Höhe der entstehenden Kosten- können von uns an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährt werden:
- Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen (Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Gebrauch der geförderten Maßnahme)
Wir beraten zu finanziellen Leistungen, die durch den LWL bewilligt werden können.
Unsere Arbeit ist vertraulich und kostenlos. Gern informieren wir Sie in Ihrem Betrieb in einem persönlichen Gespräch.
Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:
- Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
- Integrationsfachdienst Hamm (IFD)
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Dezernat I (Kultur, Wirtschaft, Digitalisierung und Zentrale Dienste)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-3001
Fax: 02381 17-2999
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Geschäftsführung Behindertenbeirat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6766
Fax: 02381 17-2956
Dezernat I (Kultur, Wirtschaft, Digitalisierung und Zentrale Dienste)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-3001
Fax: 02381 17-2999
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, Geschäftsführung Behindertenbeirat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6766
Fax: 02381 17-2956
erforderliche Unterlagen
- Vorliegender Antrag
- Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
- Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
- Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
- Ggfs. Kostenvoranschläge
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden
oder
- Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen
oder
- Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.
Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.
Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.
Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten in Niedersachsen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.
Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das niedersächsische Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.
Berufliche Orientierung: Entsprechende Leistungen befinden derzeit nicht im Leistungskatalog des niedersächsischen Integrationsamtes.
Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.
Fristen
Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
Hinweise für Hamm
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung am 15.06.2023
Stichwörter
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