Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wir beraten Sie als
- schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Berufsleben
- Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen
- Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende
- Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen
- alle Menschen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben
Wir beraten und begleiten Sie zu folgenden Themen
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben - zum Beispiel eine behinderungsgerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes
- Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
- Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen und Begleitung des Kündigungsverfahrens
- Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsverfahren
Wer ist schwerbehindert?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt?
Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00.
Wir arbeiten zusammen mit den Fachdiensten des Inklusionsamtes Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
- Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung)
- Technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
- Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
- Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
- Präventionsfachdienst Sucht und Psyche
Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen, so teilen wir Ihnen dieses in einem ersten Gespräch mit.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Es handelt sich um ein Beratungsangebot.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
- Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), 3. Teil
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- KFZ-Hilfe-Verordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Es handelt sich um ein Beratungsangebot.
Fristen
Hinweise für Herford
Es sind keine Fristen zu beachten!
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Kosten
Hinweise für Herford
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung am 15.06.2023
Stichwörter
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