Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug des Ehegatten zu AusländernOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Wenn Sie zu Ihrem/Ihren ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c14dbfe00b572ffb56b9dd5fc7083b38

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner

    Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.
    • Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie können einfache Sprachkenntnisse nachweisen, soweit erforderlich.
    • Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in verfügt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen.
    • Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in hat erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Gebühren betragen

    • 100,00 € für die Ersterteilung 
    •   93,00 € für eine Verlängerung 

    Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de