Reisepass Meldung wegen Verlust
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Haben Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie das bitte umgehend dem Bürgerservice mit! Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort von unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Wenn Sie nicht persönlich im Bürgerservice erscheinen können, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Verlustanzeige zu Hause ausfüllen, unterschreiben und per Post an den Bürgerservice senden.
Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:
Als Ausweisinhaber*in sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Unna dem Bürgerservice) zu melden. Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Unna beantragt, müssen Sie den Bürgerservice persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgerservice veranlassen:
- Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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