Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Sie möchten als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
6 Monate
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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