Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Online-Antragstellung
Weiterführende Informationen über das Pfandleihgewerbe finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Hier können Sie die folgenden Anträge elektronisch stellen:
- Erlaubnis als Pfandleihgewerbe (Pfandleiher oder Pfandleiherin, Pfandvermittler oder Pfandvermittlerin) gemäß § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung - GewO
- Anzeige genutzter Gewerberäume (Beginn oder Wechsel) gemäß § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandleiherin bzw. Pfandvermittler oder Pfandvermittlerin gemäß § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung - GewO und Anzeige des Beginns des Gewerbebetriebs gemäß § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Fristen
6 Monate
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Kosten
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf