Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bewachungs-, Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe, Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Volksfesten (Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-32328
Fax: 0241 413541-32399
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
6 Monate
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
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