Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie möchten das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_95bf1910af2e96237331981bb66dfd77

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewachungs-, Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe, Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Volksfesten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-32328

    Fax: 0241 413541-32399

    E-Mail: fb32-320allgemeinesgewerberecht@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    6 Monate

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de