Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Hinweise für Kamp-Lintfort
Beschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
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Ansprechpartner
Stadt Kamp-Lintfort - 32-03 Gewerbe, Märkte, Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0
E-Mail: info@kamp-lintfort.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
6 Monate
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe