Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit

    Grundsätzlich übermittelt die Meldebehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Adressdaten an anfragende Personen oder Firmen. Das Bundesmeldegesetz bietet Einwohner/innen das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten unterbleibt.

    Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

    Voraussetzungen

    Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    Diese Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2500239e0105cf4304d34c6fb3aabf94

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de