Hilfe für junge Volljährige beantragen
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt. Sozialpädagogen unterstützen durch eine längerfristig angelegte Beratung und Begleitung und lösen gemeinsam mit Ihnen die Probleme vor Ort.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reine Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Insbesondere, wenn Kinder oder Jugendliche außerhalb des Elterhauses versorgt werden müssen (tagsüber oder rund um die Uhr), werden Kostenbeiträge von den Eltern erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
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