Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Sorgeberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die auch die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. 

    Kurzbeschreibung der Aufgaben:

    • Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
    • Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
    • Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
    • Hilfen für Eltern, Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb ihrer Familien
    • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
    • Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
    • Jugendgerichtshilfe übernimmt eine  Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen. 

    Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82cdfa621fc8c4235a1bcb371f00eb12

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.10 - Kommunaler Sozialer Dienst (Team 10)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heldmanstraße 24

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.20 - Kommunaler Sozialer Dienst (Team 20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heldmanstraße 24

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Sorgerechtsnachweis

      Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständigt.  

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen. Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de