Betreuungsstelle
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Für eine volljährige Person kann ein Betreuer bestellt werden, der in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen für die betreute Person rechtlich bevollmächtigt wird.
Betroffene im Sinne des Betreuungrechtes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Der Betreuer soll eine Hilfestellung geben, um den Willen und die Wünsche der Betroffenen zu verwirklichen.
Sollten Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessieren, beraten wir Sie gerne.
Aufgaben der Betreuungsstelle
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz wahr. Aufgaben sind unter anderem:
- Information und Beratung über gesetzliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
- Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen
- Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und erhrenamtlichen Betreuern
- Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Instituationen
- Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022