Fahrlehrererlaubnis Erteilung

    Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen.
    Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich "Weiterführender Links" abrufen.

    Was ist eine Anwärterbefugnis?

    Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten.  Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.

    Was ist eine Fahrlehrerlaubnis?

    Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

     

    Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.

    Eine Fahrschulerlaubnis brauchen Sie dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.

    Wie gestaltet sich die Fahrlehrerausbildung?

    Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in 2 Stufen. Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte.
    Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
    Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe.

    Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis.

    Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden

    • im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule
      und
    • unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers.

    Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.

    Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.

    Hinweis:
    Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.


    Wie ist der Ablauf der Ausbildung weiterer Klassen?

    Für Bewerberinnen und Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte 1 zusätzlichen Monat, die der Klasse CE oder DE 2 zusätzliche Monate.

    Wenn Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der CE besitzen oder umgekehrt, so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungsdauer um 1 Monat.

    Eine zusätzliche Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist für diese Fahrlehrerlaubnisse nicht mehr erforderlich.

     

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    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 988-550

    E-Mail: n.wenzel@kreis-herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Eine Checkliste der für Ihren Antrag vorzulegenden Unterlagen,
    • ein Merkblatt auf Zulassung zu den Fahrlehrerprüfungen,
    • Antragsmuster auf Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung sowie
    • eine Übersicht über den Ablauf der Fahrerlehrerausbildung

    finden Sie unter den Formularen in der rechten Randspalte.

     

    Für eine Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie können sie schriftlich und formlos beim Straßenverkehrsamt des Kreises Herford in Kirchlengern beantragen.

    • Online-Antrag oder formloser schriftlicher Antrag
      mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
    • Kopie des Führerscheins
    • Nachweis der Berufsausbildung
    • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
      (beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
    • augenärztliches Gutachten
      (Sehtest reicht nicht aus)
    • Führungszeugnis
      (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage  - Führerscheinstelle)
    • Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
    • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule

      Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

      • mindestens 21 Jahre alt sein
      • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
      • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
      • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
      • die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
      • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 21 Jahre alt sein
    • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
    • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
    • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
    • die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
    • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    -

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    EUR 40,90 für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschl. der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins. Hinweis: Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfgebühr zuzüglich eventueller Prüfer-Reisekosten kann hier nicht verbindlich angegeben werden. Sie richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Dauer der Fahrlehrerausbildung beträgt

    • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE fünfeinhalb Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule
    • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A zusätzlich einen Monat in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
    • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE zusätzlich zwei Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
       (Besitzt der Bewerber für die Klasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE, so verkürzt sich die Ausbildungsdauer um einen Monat; dieses gilt auch bei Vorbesitz der Klasse DE für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse CE).

    Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf, abgesehen von einer auf die Dauer der Ausbildung nicht anrechenbaren unterrichtsfreien Zeit bis zu einem Monat, nicht unterbrochen werden.

    Weitere Informationen

    Bei Bewerbern, die bereits im öffentlichen Dienst (Bundeswehr, Polizei) eine Fahrlehrerlaubnis erworben haben und eine zivile Fahrlehrerlaubnis anstreben, entfällt die Ablegung der Fahrlehrerprüfung. Diese Bewerber haben neben den genannten Unterlagen einen Nachweis über den Besitz der Dienstfahrlehrerlaubnis (z. B. beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins) dem Antrag beizufügen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de