Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.Eine Ausbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer können Sie in einer der bundesweit rund 60 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten machen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse B oder BE beantragen. Darauf aufbauend können Sie zusätzlich noch die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erwerben.
Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in zwei Stufen:
- Die erste Stufe besteht aus 8 Monaten in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Diese Stufe endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, folgt die zweite Stufe. Sie erhalten dann eine auf 2 Jahre befristete Anwärterbefugnis. Mit dieser Anwärterbefugnis dürfen Sie Fahrschüler ausbilden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung von mindestens 4 Monaten in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule und unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers. Diese zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt. Die Ausbildungsstufe endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.
Wenn Sie diese beiden Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Hinweis:
Für die Zulassung zu den Lehrproben beziehungsweise zum Erhalt der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie einen neuen Antrag bei uns stellen; eventuell müssen Sie auch aktualisierte Unterlagen beibringen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausbildungsabläufe können Sie im Bereich "Weiterführender Informationen" abrufen.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Ansprechpartner
Kreis Herford
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05223 988-550
E-Mail: n.wenzel@kreis-herford.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Online-Antrag oder formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis
- Kopie des Führerscheins
- Nachweis der Berufsausbildung
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (beispielsweise durch Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
- augenärztliches Gutachten (Sehtest reicht nicht aus)
- Führungszeugnis (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage - Führerscheinstelle)
- Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
- Bestätigung der Ausbildungsfahrschule
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
- es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
- die Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen,
- die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen.
Fristen
Hinweise für Herford
Fristen sind nicht zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Dauer der Fahrlehrerausbildung beträgt
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE fünfeinhalb Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A zusätzlich einen Monat in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE zusätzlich zwei Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
(Besitzt der Bewerber für die Klasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE, so verkürzt sich die Ausbildungsdauer um einen Monat; dieses gilt auch bei Vorbesitz der Klasse DE für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse CE).
Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf, abgesehen von einer auf die Dauer der Ausbildung nicht anrechenbaren unterrichtsfreien Zeit bis zu einem Monat, nicht unterbrochen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Was ist eine Anwärterbefugnis?
Damit Sie die erworbenen Kenntnisse auch in einer Ausbildungsfahrschule in der Praxis anwenden können, beantragen Sie bitte eine Anwärterbefugnis mit beschränkten Ausbildungsrechten. Sie müssen vorher die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung bestehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Herford