Fahrlehrererlaubnis Erteilung

    Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die einzelnen Anforderungen sollten in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden.

    Das Mindestalter bei Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE beträgt 21 Jahre.

    Die Beantragung erfolgt mit einem formlosen Antrag.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberbergischer Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Str. 41 a

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49-2261-883608

    E-Mail: fuehrerschein09@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Folgende gesetzlich vorgeschriebenen Antragsunterlagen sind beizufügen:

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass)
    • Lebenslauf
    • Zeugnis/Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
    • Bescheinigung/Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerben um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre ist
    • Kopie des EU-Kartenführerscheins (Besitz der Fahrerlaubnis der beantragten Fahrerlaubnisklasse: bei Klasse B mindestens 3-jähriger Vorbesitz, bei den andern Klassen mindesten 2 Jahre Vorbesitz)
    • Nachweis über die Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung)
    • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
    • dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 FahrlG beizufügen
    • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de