Fahrlehrererlaubnis Erteilung

    Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine "Fahrlehrerlaubnis". Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 21 Jahre alt sein,
    • geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
    • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
    • die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
    • mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
    • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
    • eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen. Dort ist eine Authentifizierung erforderlich (siehe Link auf dieser Seite).

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleischhauerstraße 10

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49282185371

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Fahrlehrerlaubnis Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse, amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. gültiger Personalausweis), Lebenslauf, Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind, Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlichen beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins, Nachweis über Iihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse), Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung, dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die DAuer der durchgeführten Ausbildung und erweitertes Führungszeungis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes möglich. Eine Antragsstellung ist auch beim Bundesamt für Justiz möglich (www.bundesjustizamt.de)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fahrlehrerlaubnis 40,90 EUR für die Erteilung der Anwärterbefugnis 40,90 EUR für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 3,30 EUR für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister 13,00 EUR für ein erweitertes Führungsszeugnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de