Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine "Fahrlehrerlaubnis". Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
- die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
- eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen. Alternativ können Sie auch den Online-Antrag im Wirtschaftsserviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW) nutzen. Dort ist eine Authentifizierung erforderlich (siehe Link auf dieser Seite).
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024