Fahrlehrerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind:
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistig und körperlich geeignet
- Fachlich und pädagogisch geeignet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
- Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
Hier gelangen Sie zum online Antrag.
Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Fahrlehrerscheines ändern:
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.
Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.
Über das Service Portal der Stadt Wuppertal müssen Sie uns ihr neues Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Daraufhin bekommen Sie den neuen Fahrlehrerschein direkt per Post nach Hause geschickt.
Hier gelangen Sie zum Service Portal.
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Erteilung eines Fahrlehrerscheines:
- Antrag
- Lebenslauf
- Personalausweis (in Kopie)
- Führerschein (in Kopie)
- erweitertes Führungszeugnis, kann direkt bei der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden, Kosten 13€
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- Nachweis über die Vorbildung
- Bescheinigung der Ausbildungsfachschule über den Beginn und die Dauer der Ausbildung (nur Fahrlehrererlaubnis)
Änderung des Beschäftigungsverhältnisses:
- Personalausweis Kopie
- geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Eine Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin:
- mindestens 21 Jahre alt ist,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist. Ferner sollen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber oder die Bewerberin für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer oder zur Fahrlehrerin ausgebildet worden ist,
- im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- eine Prüfung nach dem Fahrlehrerrecht bestanden hat,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
Verfahrensablauf
Die Ausbildung zum Fahrlehrer kann nur in einer der bundesweit ca. 56 anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten erfolgen. Dabei ist nicht nur die theoretische Ausbildung, sondern auch ein Praktikum in einer Ausbildungs-Fahrschule vorgeschrieben.
Die Ausbildung ist eine “Stufen-Ausbildung”. In der Grundstufe wird zunächst die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erworben. Hierfür ist ein zweiphasiges Antragsverfahren erforderlich. Darauf aufbauend können die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE und DE erworben werden.
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist zunächst eine Anwärterbefugnis zu beantragen.
- Damit der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule die frisch in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erworbenen Kenntnisse auch anwenden kann, wird ihm eine “Anwärterbefugnis” mit beschränkten Ausbildungsrechten erteilt, wenn er zuvor die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt hat.
- Die Anwärterbefugnis erlischt entweder mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis oder nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht oder nach Ablauf von 2 Jahren ab Erteilung.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
4 bis 6 Wochen.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- Erteilung eines Anwärterscheines 40,90 EUR
- Erteilung einer Fahrlehrerscheines 40,90 EUR
- Änderung des Beschäftigungsverhältnisses 16,00 EUR
- Ersatzausstellung eines Fahrlehrerscheines 16,00 EUR
- Erteilung einer Seminarerlaubnis 40,90 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal