Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Welche Gebäude sind betroffen?

    Betroffen sind alle Gebäude, die neu errichtet oder im Grundriss verändert wurden. 

    Bei Anbauten greift die Einmessungsplicht erst ab einer Mindestgröße von 10m², Nebengebäude von unter 30m² können gegebenenfalls ebenfalls von der Einmessungspflicht befreit sein.

    Wer führt die Einmessung durch?

    Gebäudeeinmessungen führen durch:

    • befugte Vermessungsstellen, beispielsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder
    • wir als ansässiges Kataster- und Vermessungsamt.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7590bfb0ce0bcb4713c35a67bad43fcc

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungen (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Eventuelle Informationen zu dem Gebäude können im Vorfeld ebenfalls hilfreich sein.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

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    zu ergänzen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Nach Ihrem Antrag werden wir das Gebäude einmessen. Hierfür ist ein Betreten des Grundstückes notwendig, jedoch sind nur Gebäudeaußenmaße notwendig, sodass in der Regel kein Gebäude betreten werden muss.

    Sollte dies nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten möglich sein, geben Sie diese Information bitte im Antrag an oder setzen sich mit uns in Verbindung.

    Nach Übernahme in das Liegenschaftskataster erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid einen neuen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Beantragen Sie bitte die Gebäudeeinmessung innerhalb von drei Monaten, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

    Wird ein Grundstück mit einem noch nicht eingemessenen Gebäude verkauft, ist die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer verpflichtet, die Einmessung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de