Gebäudeeinmessung
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Welche Gebäude sind betroffen?
Betroffen sind alle Gebäude, die neu errichtet oder im Grundriss verändert wurden.
Bei Anbauten greift die Einmessungsplicht erst ab einer Mindestgröße von 10m², Nebengebäude von unter 30m² können gegebenenfalls ebenfalls von der Einmessungspflicht befreit sein.
Wer führt die Einmessung durch?
Gebäudeeinmessungen führen durch:
- befugte Vermessungsstellen, beispielsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder
- wir als ansässiges Kataster- und Vermessungsamt.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).
Eventuelle Informationen zu dem Gebäude können im Vorfeld ebenfalls hilfreich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten der Einmessung tragen die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer oder deren Erbbauberechtigte.
Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
Die Höhe der Gebühr richtet sich im Wesentlichen nach dem Wert des neu errichteten Gebäudes.
Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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