GebäudeeinmessungOnline erledigen

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Welche Gebäude sind betroffen?

    Betroffen sind alle Gebäude, die neu errichtet oder im Grundriss verändert wurden. 

    Bei Anbauten greift die Einmessungsplicht erst ab einer Mindestgröße von 10m², Nebengebäude von unter 30m² können gegebenenfalls ebenfalls von der Einmessungspflicht befreit sein.

    Wer führt die Einmessung durch?

    Gebäudeeinmessungen führen durch:

    • befugte Vermessungsstellen, beispielsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder
    • wir als ansässiges Kataster- und Vermessungsamt.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7590bfb0ce0bcb4713c35a67bad43fcc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungen (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).

    Eventuelle Informationen zu dem Gebäude können im Vorfeld ebenfalls hilfreich sein.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Kosten der Einmessung tragen die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer oder deren Erbbauberechtigte.

    Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest.

    Die Höhe der Gebühr richtet sich im Wesentlichen nach dem Wert des neu errichteten Gebäudes.

    Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de