Gebäudeeinmessung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 11.07.1972 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Einmessungspflicht für Gebäude.
Neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude oder Gebäudeteile ab 10 m², die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht.
Gebäude oder Anbauten von geringer Grundrissfläche (kleiner als 30 m²) oder geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster unterliegen in manchen Fällen nicht der Einmessungspflicht. Diese werden von Amts wegen eingemessen.
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Voraussetzungen
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- Die Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils fand ab dem 11.07.1972 statt
- Das Gebäude ist neu errichtet worden oder
- Das Gebäude oder ein Gebäudeteil wurde im Grundriss verändert (ab 10 m²)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Gebäudeeinmessung können Sie online beantragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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