Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Bei der Gebäudeeinmessung wird die tatsächliche Lage eines Gebäudes nach seiner Fertigstellung ermittelt und anschließend in das Liegenschaftskataster eingetragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_43304c141bbfcfc14ab5f452554dd7ab

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformation und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6209

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6210

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: vermessung@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Bitte nutzen Sie zur Erteilung des Gebäudeeinmessungsauftrags das Online-Formular.
    • Ansonsten können Sie auch den Vermessungsantrag ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post oder E-Mail einsenden.

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    • Der Antrag auf Gebäudeeinmessung kann von Eigentümern gestellt werden.
    • Der Antrag auf Gebäudeeinmessung kann von Erbbauberechtigten gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Das Liegenschaftskataster ist ein umfassendes Geoinformationssystem mit Basisdaten für eine Vielzahl von Aufgaben. Es ist der Nachweis der Grundstücksgrenzen zur Sicherung des Eigentums und ist Grundlage für private und öffentliche Planungen, Besteuerung, Beleihungen und vieles mehr.

    Hierzu ist auch der exakte Nachweis der Gebäude zwingend erforderlich. Aus diesen Gründen wurde bereits im Jahr 1972 die Gebäudeeinmessungspflicht gesetzlich eingeführt.
    Der Grundstückseigentümer ist durch das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet, neu errichtete oder im Grundriss veränderten Gebäude durch das Amt für Geoinformation und Kataster oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) einmessen zu lassen.
    Die Gebäudeeinmessungspflicht ist nicht zeitlich begrenzt, bleibt auch bei Grundstücksverkäufen bestehen und geht auf neue Eigentümer über.

    Bitte beachten Sie auch im Dokument mit "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de