Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie die Einmessung eines (neuen) Gebäudes/ Gebäudeteils veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster- und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.

    Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
    Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!

    Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f24c548b1e0ddaae3ad2351f72177d8

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Aktualisierung Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, auf dem das einzumessende Gebäude steht:

    • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
      (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder
    • falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
    • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
      (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Erste Anfrage, sowie Beratung kostenfrei.

    Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
    Grundlage für die Ermittlung der Gebühr sind die Normalherstellungskosten (NHK 2000) neu errichteter Gebäude.

    Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de