Gebäudeeinmessung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Der Nachweis des gesamten Gebäudebestandes ist für die Verwaltung und die Stadt- und Landesplanung von Bedeutung. Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW sind alle Gebäude einmessungspflichtig und im Liegenschaftskataster darzustellen. Die Zuständigkeit dafür liegt für das Gebiet der Stadt Dinslaken beim Fachbereich "Vermessung und Kataster" des Kreises Wesel.

    Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Wesel.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Information Dinslaken | Information Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Tipp für den Kauf eines bebauten Grundstückes:
    Vor dem Erwerb eines bebauten Grundstückes sollte überprüft werden, ob das Gebäude in der Katasterkarte korrekt dargestellt ist. Denn für die ordnungsgemäße Einmessung ist der jeweilige Eigentümer bzw. die jeweilige Eigentümerin zuständig.

    Informationen über Einsicht in das Kataster erhalten sie unter dem Stichwort Liegenschaftskarte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de