Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW). Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

    Fahrkosten entstehen, wenn der Schulweg (= Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule) in der einfachen Entfernung für Schüler und Schülerinnen der

    • Primarstufe mehr als 2 km
    • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
    • Sekundarstufe II und der berufsbildenden Schulen mehr als 5 km beträgt.

    Dies gilt auch für Schüler der entsprechenden Klassen an Förderschulen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1 Kindergärten, Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: info@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • § 97 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
    • Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, dass heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.

    Schulverwaltung

    Kreis Minden-Lübbecke

    Portastraße 13
    32423 Minden

    +49 571 807-21182
    +49 571 807-31182
    schulamt@minden-luebbecke.de

    Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schule zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de